Jannik Kroll
von Jannik Kroll
 
06.07.2022
 
8 Min.
KRONGAARD-content-hub-Raimund Doppelreiter

Herr Doppelreiter, Sie arbeiten erfolgreich als selbständiger Unternehmensberater und sind Spezialist für Lieferketten. Ab kommendem Jahr gilt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Was verbirgt sich hinter dem Namen?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, entstammt dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Dieser fixiert die UN-Leitprinzipien zu diesen Themen in Deutschland. Das LkSG gibt den Empfehlungen nun einen rechtlichen Rahmen. Es verpflichtet Unternehmen zu menschenrechtskonformem und nachhaltigem Handeln innerhalb ihrer Lieferketten.

Betrifft das Gesetz alle wirtschaftlichen Organisationen?

Die Bestimmungen gelten zunächst für Firmen ab 3.000 Mitarbeitende. Von Januar 2024 an sind auch Betriebe mit 1.000 und mehr Beschäftigten betroffen.

Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft?

Für die meisten Unternehmen sind die im LkSG beschriebenen Sorgfaltspflichten schon lange selbstverständlich. Andere Organisationen werden sie herausfordern. Nicht, dass diese bisher gegen Menschenrechte verstoßen hätten. Sie haben sich über diese Werte nur wenig Gedanken gemacht.

Rechtliche Vorschriften sind dann erfolgreich, wenn Institutionen deren Einhaltung kontrollieren.

Die Umsetzung des Gesetzes obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Betroffene Unternehmen müssen ihre Maßnahmen dokumentieren und der Behörde nachweisen. Ihren Bericht erwartet die BAFA spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres.
      
Welche Punkte dieser Gesetzgebung halten Sie für die wichtigsten?

Die Kernaussage ist für mich die Beschreibung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im Paragraph 2 LkSG. Im zweiten Absatz  listet dieser Widrigkeiten wie Kinder- und Zwangsarbeit, Niedriglohn und Arbeitsbedingungen auf. Im dritten behandelt er beispielsweise Gewässer- und Luftverunreinigung, schädliche Lärmemission und übermäßigen Wasserverbrauch. In europäischen Ländern gehört die Lösung solcher Probleme längst zum Tagesgeschäft. In Entwicklungsländern oder Staaten mit anderen Kulturen und Religionen ist das anders.

Inwieweit beeinflusst das LkSG Ihre bisherigen Beratungsstrategien?

Meine Arbeit zielt noch mehr auf LkSG-relevante Themen ab, bei denen die Transparenz fehlt. Beispielsweise nachhaltige Prozesse. Sie müssen auf Daten und Fakten basieren, sonst kämen sie einem Greenwashing nahe. Zudem sind Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen gefragt. Unternehmen dürfen durch das LkSG nicht den Eindruck gewinnen, dass sie bisher etwas falsch gemacht haben.

Sie sind Impulsgeber für Führungskräfte und Unternehmen. Welches bald verpflichtende Handeln haben Sie Ihren Klient*innen bereits vor der Gesetzgebung nahegelegt?

Unternehmerisches Handeln ist und bleibt das Prinzip des maximalen Ertrags bei minimalem Aufwand. Doch schon immer habe ich in meinen Konzepten menschenrechtliche und umweltbezogene Aspekte hoch priorisiert. Dazu gehört eine offene Kommunikation im Unternehmen und mit allen Stakeholdern. Außerdem empfehle ich eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit. Nur wer sich einem Thema proaktiv annimmt, ist seinen Wettbewerbern voraus. Das LkSG ist eine weitere Leitplanke.

Die Missstände, auf denen das LkSG beruht, sind nicht neu. Kommt Deutschland mit der gesetzlichen Festschreibung dieser Ziele zu spät?

Nein, insbesondere die menschenrechtlichen Risiken vermeidet die deutsche Wirtschaft auch ohne ein Gesetz. Dieses macht nun den Unterschied, dass auch in anderen Bereichen noch weniger geredet und mehr gehandelt wird. Und dieses Handeln belegt werden muss.

Sie sprechen das Thema ökologische Nachhaltigkeit an.

Nachhaltiges Wirtschaften hängt sehr von der Branche ab. Jede arbeitet mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen, doch eine Strategie wird übergeordnet wichtiger: Circular economy, die Kreislaufwirtschaft. Die noch nicht annähernd ausgeschöpfte Wiederverwertung von Rohstoffen zahlt erheblich auf die Vorgaben des LkSG ein.

Den Nationalen Aktionsplan erfüllten im Jahr 2020 nur 13 bis 17 % der befragten Unternehmen. Was kann das Lieferkettengesetz ändern?

Dazu habe ich mich mit meinem Kollegen Carl Schmidt-Ehemann, SE+P CONSULTING, kurzgeschlossen. Er schrieb mir dazu:

“Der Nationale Aktionsplan etablierte keine gesetzlichen Pflichten für Unternehmen. Die Bundesregierung untermauerte ihre Erwartungshaltung lediglich mit einer klaren Zielvorgabe. Diese faktisch freiwillige Selbstverpflichtung brachte nicht den angedachten und notwendigen Erfolg. Daher wurde das LkSG verabschiedet. Es sieht neben strikten Geltungsvorgaben auch entsprechende Sanktionsinstrumente vor. Die regelmäßige Überprüfung und Anpassungsmöglichkeiten der gesetzlichen Normen entspricht der sich entwickelnden politischen Gesamtsituation.”

Trotzdem begründet das Gesetz keine “Erfolgspflicht oder Garantiehaftung”. Wie ist diese Klausel zu verstehen?

Bindend ist das Bemühen um die Einhaltung des Gesetzes, nicht der Erfolg. Die deutschen Unternehmen müssen nachweislich in ihren Lieferketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorbeugen, sie minimieren oder die Verletzung beenden. Mehr ist kaum möglich. Keine nationale Gesetzgebung kann internationale Beteiligte zu etwas zwingen.

Welches sind die Pflichten im Detail?

Die Sorgfaltspflichten setzen sich aus zehn Maßnahmen zusammen:

  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Bestellung einer/eines Beauftragten
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung
  • Einleitung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • Ergreifung von Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
  • Dokumentation und Berichterstattung

In vielen Unternehmen kontrolliert diese Prozesse eine Stabsstelle, die der Geschäftsführung oder dem Vorstand zugeordnet ist.

Das LkSG sieht “Kontrolle und Eingriffsbefugnisse” vor. Wie passt das mit der vermeintlichen Unverbindlichkeit zusammen?

Auch hier gilt: Sanktioniert wird nicht der eventuell ausbleibende Erfolg, sondern ausbleibendes Bemühen darum. Dadurch bekommt die Compliance in Unternehmen einen noch höheren Stellenwert. Die müssen angemessene Aktivitäten zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht definieren.

Die Sorgfaltspflicht richtet sich nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher eines Risikos und dem eventuell eigenen Beitrag zu einer Pflichtverletzung.

Die Umsetzung der Vorschriften soll “verhältnismäßig und zumutbar” sein. Wie bewerten Sie die Akzeptanz der Unternehmen?

Oft empfinden Unternehmen eine Veränderung des Status Quo generell als unverhältnismäßig und unzumutbar. Doch werden die offensichtlich herausfordernde Zeit und der Trend zu einer Re-Lokalisierung von Produktion und Lieferketten bei der Anerkennung der LkSG helfen. Zudem steigt der Druck der Zivilgesellschaft, und dadurch die Akzeptanz auf Seiten der Firmen.

Wie kommen die Unternehmen von der Akzeptanz zum Handeln?

Die Planung und Umsetzung der Prozesse ist – bezüglich des LkSG – eine Aufgabe für Spezialist*innen – besonders für Jurist*innen. Denn die bald geltenden Pflichten vermischen vielfach internationale Gesetze mit nationalem Recht.

Herr Doppelreiter, wie wichtig ist es, dass die Expert*innen den Blick von außen mitbringen?

Ein externer Blick ist äußerst wichtig. Ich betrachte ein Unternehmen aus einer anderen, unvoreingenommenen Perspektive. Prozesse, die interne Führungskräfte für selbstverständlich halten, stelle ich infrage. Manche Unternehmen sind in einem Flow gefangen und verfolgen vermeintlich unabänderbare Ziele. Als externer Experte bin ich Sparringspartner, interner Kommunikator, Impulsgeber, Problemlöser – und natürlich eine Vertrauensperson. Dennoch ist es wichtig, interne Kompetenz aufzubauen. Diese Expert*innen werden jedoch immer hierarchische Hürden überwinden müssen. Ein externer Coach kann hier helfen.

Über welches kürzlich betreute Projekt können Sie berichten?

Der Geschäftsführer der AQUACHEM GmbH Separationstechnik, James Babbé, bat mich um eine Analyse, was das neue LkSG für sein Unternehmen bedeutet. AQUACHEM gehört zu den führenden Entwicklern und Produzenten von vollautomatischen Filteranlagen. Diese proaktive Sichtweise überraschte mich: Ein 30-Mitarbeiter*innen-Betrieb interessiert sich für ein Thema, dass ab dem Jahr 2023 zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gilt, später ab 1.000 Mitarbeitende.

Wie sind Sie vorgegangen?

Ich machte Herrn Babbé mit dem LkSG vertraut. Erläuterte Herrn Babbé die Eckpunkte des LKsG, die Konsequenzen und einige knifflige Punkte. Auf dieser Basis evaluierte ich den gesamten Unternehmensprozess. In einem Workshop vertiefte ich mit den Mitarbeitenden das Bewusstsein für die Herausforderungen des LkSG. Verbunden mit den übergreifenden Themen Nachhaltigkeit und Kundennutzen.

Ist Ihre Aufgabe erfüllt, wenn interne Fachleute eingearbeitet sind oder begleiten Sie ein Unternehmen dauerhaft?

Sicherlich kann ich mich zurückziehen, wenn die Akzeptanz erreicht ist und die Prozesse funktionieren. Doch ich betrachte solche Projekte wie ein Netzwerk. Man trifft sich gelegentlich, diskutiert alternative Ideen. Das dauert manchmal nur ein Tag, aber der ist umso wichtiger. Ganz ohne externen Blick geht es nicht.

Sie sind auf einem Networking-Event. Ein Unternehmer fragt Sie, wie er das LkSG bestmöglich umsetzen kann. Welche drei Tipps geben Sie ihm?

  1. Nähern Sie sich dem Thema positiv an, denn vermutlich erfüllt Ihr Unternehmen bereits viele Anforderungen.
     
  2. Bemühen Sie externe Begleitung. Auf die Integration des komplexen LkSG ist Ihr Team sicherlich nicht vorbereitet.
     
  3. Kommunizieren Sie offen – intern und extern. Nur so generieren Sie Akzeptanz im Unternehmen, bei den Stakeholdern und bei den Zulieferern.

Unternehmensberater und Interim Manager Raimund Doppelreiter begleitet Unternehmen als Impulsgeber,  Sparringspartner und Macher. Ein Schwerpunkt liegt auf den Themen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Er lebt in Klagenfurt-Viktring, Österreich und arbeitet weltweit.

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Dipl.-Ing. Raimund Doppelreiter MBA
RD impulsio e.U., Klagenfurt-Viktring, AT

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